DSA untersucht nicht, ob eine Entscheidung richtig war. DSA untersucht, ob ein Entscheidungszustand im relevanten Zeitpunkt technisch existent war.
Ein Entscheidungszustand ist ein technisch feststellbarer, zeitgebundener, zurechenbarer und neutral prüfbarer Strukturzustand einer benannten Entscheidung.
Kritische Systemwirkungen sollten nicht frei laufen, solange kein belastbar gebundener Entscheidungszustand vorliegt.
Information → Kritikalität → gebundener Entscheidungszustand → Freigabe → Wirkung
Existenz, Zeitbindung, Akteursbindung, Evidenzanker, Bindungsmoment, Zurechnung und Rekonstruktionsanteil.
Rechtmäßigkeit, Pflichtverletzung, Haftung, Schuld, wirtschaftliche Zweckmäßigkeit oder Empfehlung.